Biodiversität in Traunstein
Verbesserung der Artenvielfalt durch Flächenbegrünung
Die Funktionalität von urbanen Grünflächen und ihre positiven Effekte auf das Stadtklima, Mensch und Biodiversität, gewinnen angesichts des Klimawandels, der städtischen Verdichtung und dem städtischen Wärmeinseleffekt immer mehr an Bedeutung. Auch die Corona-Krise führt uns vor Augen, wie wichtig das wohnungsnahe Grün in der Stadt auch für uns ist. Fassadenbegrünungen, Dach- und Dachgartenbegrünungen aber auch die Begrünung von Terrassen, Gärten, mögen sie auch noch so kleine sein, rücken damit zunehmend in den Fokus einer nachhaltigen und klimaresilienten Stadtentwicklung.
Die Gebäude mit Ihrem unmittelbaren Umfeld zählen zu den größten, ungenutzten Restflächen im urbanen Raum und bieten auch ungeahnte Potenziale für den Schutz und die Fortentwicklung der Artenvielfalt. Die Gebäude stehen mit Ihrer Umgebung in ökologischen Zusammenhang und können einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu einer ökologischen Vernetzung von Naturräumen beitragen. Je nach Ausführung und Größe der begrünten Fläche, sowie der Vernetzung mit angrenzender grüner Infrastruktur variieren diese Effekte in ihrer Intensität. Die Vorteile (Biodiversität, Regenwassermanagement, Lebenszyklusverlängerung, Mikroklima, Wärmedämmfunktion, Städtebau, menschliches Wohlbefinden, etc.) erfolgen zum Teil überschneidend, wodurch ein Kreislauf positiver Effekte und somit auch ein übergreifender öffentlicher und privater Mehrwert für alle entsteht.
Bepflanzte Dächer, Fassaden oder Mauern sind wichtige Kleinlebensräume für Insekten wie Wildbienen oder Falter, aber auch für Fledermäuse und Vögel im Stadtgebiet. Neben Nistmöglichkeiten bieten diese auch Nahrung und dienen als Verbindungselemente zwischen den natürlichen Lebensräumen, die in der dicht bebauten Stadt oft weit voneinander entfernt liegen. Vorlage 2020/269 Stadt Traunstein Seite 2 von 2 Bauwerks- und Freiraumbegrünungen haben auch positive Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden.
Wissenschaftliche Erkenntnisse deuten außerdem darauf hin, dass die grüne Umgebung die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit des Menschen positiv beeinflusst. Großflächige Fassadenbegrünungen können darüber hinaus die Lärmbelastung reduzieren. Neben dem Leidfaden „Werkzeugkasten Artenvielfalt“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (Neuer "Werkzeugkasten Artenvielfalt" (bayern.de)) haben Städte (z.B. Leitfaden für Fassadenbegrünung (wien.gv.at)) bereits Leitfäden entwickelt, die als Anleitung zur Nachahmung einladen. Die Leitfäden bieten praxisnahe und innovative Anregungen, beziehen zu mögliche Vorbehalte Stellung, stellen Vor- und Nachteile gegenüber und stellen Best-Practice Beispiele vor, zeigen aber auch auf, vorauf zu achten ist um Schäden und Mängel an den Gebäuden zu vermeiden; klären aber auch zu den Entstehungs- und Pflegekosten auf.
In Anlehnung an die Regelung in der Bayerischen Bauordnung Art 7 Nr.2 Satz 1 für die, im Eigentum des Freistaates stehenden Gebäude und Freiflächen, folgt die Stadt der im Satz 2 formulierten Empfehlung und berücksichtigt bei ihren Gebäuden (Bestand /Neubau) und darüber hinaus auch im öffentlichen Raum (Plätzen, Straßen, Parks, Grünflächen, etc.) und bei städtebaulichen Planungen die Schaffung von Lebensräumen zum Erhalt und der Fortentwicklung der Artenvielfalt durch Fassaden-, Dach-, Freiraumbegrünungen. Damit leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag nicht nur zum Erhalt und zur Verbesserung der Artenvielfalt. Nicht nur eine Randnotiz wert ist, dass auch, die am 01.02.2021 in Kraft tretende novellierte Bayerische Bauordnung diesen Gedanken im Art. 81, in Anlehnung an den Wortlaut des zweiten Gesetztes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit (Versöhnungsgesetz), aufgreift.
Waren bisher nur Regelungen zur Begrünung von Dächern möglich, können die Gemeinden nun auch Regelungen zur Begrünung von Gebäuden – ganz oder teilweise – aus ortsgestalterischen Gründen erlassen. Um Artenschutzmaßnahmen - auch kreative Ansätze -, aber auch die dafür erforderlichen Kosten von Anfang an bei anstehenden Bauvorhaben einzuplanen, ist frühzeitig die fachliche Zusammenarbeit mit qualifizierten Planern (z.B. Landschaftsplanern) wichtig. Ziel der Stadt ist es hier einen signifikanten Beitrag zum Schutz und zur Fortentwicklung der Artenvielfalt zu leisten und damit auch Vorbild für private Initiativen zu sein.
Der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Nachhaltigkeit der Großen Kreisstadt Traunstein hat in seiner Sitzung am 11. März 2021 für die Dauer von fünf Jahren folgenden Beschluss (einstimmig) gefasst:
1. Bei allen Baumaßnahmen der Stadt,
a) Möglichkeiten einer Flächenbegrünung (Dach, Fassaden, Freiflächen, Straßenbegleitgrün, etc.) zur Verbesserung der Artenvielfalt zu prüfen.
b) für die Flächenbegrünung zur Verbesserung der Artenvielfalt bis zu 3 % der Baukosten einzuplanen.
2. Die Stadtverwaltung prüft, welche Liegenschaften sich darüber hinaus für Maßnahmen zur Flächenbegrünung zur Verbesserung der Artenvielfalt eignen.
3. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind Konzepte zur Flächenbegrünung zur Verbesserung der Artenvielfalt mit der Maßgabe zu Grunde zu legen, dass wirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen können.
4. Über die umgesetzten Maßnahmen ist jährlich zu berichten.