Bachpatenschaften

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Der Traunsteiner Röthelbach

Was sind Bachpatenschaften?

Bachpatenschaften bieten für engagierte und umweltbewusste, insbesondere junge Bürger, die Möglichkeit, Unterhaltungsverpflichtete bei der Pflege und Entwicklung des Ökosystems Gewässer einschließlich seiner Uferbereiche mit dem Ziel der Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes zu unterstützen. Bachpatenschaften können dazu beitragen, gleichermaßen die biologische Wirksamkeit eines Gewässers sowie das öffentliche Bewusstsein für die Erhaltung intakter, naturnaher Gewässer zu fördern.

Aufgaben von Bachpaten können sein:

Regelmäßiges Beobachten der Bäche; Dokumentation von Zustand und Veränderungen einschließlich Tier- und Pflanzenwelt; Weitergabe dieser Informationen

Mitarbeit bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen, z. B. Uferbepflanzung, Reinigungsaktionen

Information und Aufklärung der Mitbürger

Wer kann Bachpate werden?

Bachpatenschaften können übernommen werden von Vereinen, Naturschutzgruppen oder anderen Gruppen, Schulklassen oder Schulen sowie einzelnen interessierten Bürgern.

Wichtig zu wissen:

Allein mit gutem Willen ist es nicht getan; ohne etwas Fachwissen würde auch der gute Wille den Bach hinunterschwimmen.

Bachpatenschaften sind nur dann sinnvoll, wenn die Paten sich der Fachkenntnisse und Erfahrungen der Behörden des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein, des Landratsamtes Traunstein (vor allem der Fachkräfte für Naturschutz) und der Unterhaltungsverpflichteten (Stadt und Gemeinden) bedienen.

Bachpatenschaften können die nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungs- und Ausbauverpflichteten, z. B. Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände unterstützen, jedoch nicht ersetzen. Die Übernahme einer Bachpatenschaft ist daher nur mit Zustimmung des zum Gewässerausbau bzw. Gewässerunterhaltung Verpflichteten möglich.

Nur im Einvernehmen mit den Unterhaltungs- bzw. Ausbauverpflichteten und in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Kreisverwaltungsbehörde, den Fischereiberechtigten sowie ggf. weiteren Trägern öffentlicher Belange können Teilaufgaben an Gewässern von Bachpaten übernommen werden.

Die Bachpatenschaft verleiht keine besonderen Rechtspositionen oder Zuständigkeiten; Bachpaten sind keine stellvertretenden Amtspersonen.

Bachpatenschaften sind auch nur sinnvoll, wenn die Bereitschaft vorhanden ist, längerfristig und verantwortlich an Gewässern mitzuarbeiten. Wünschenswert ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren, der dann in beidseitigem Einvernehmen verlängert werden kann.

Bachpaten haften unabhängig von einer Kostenerstattung in vollem Umfang für alle von ihnen übernommenen Teilaufgaben.


Wie kommt eine Patenschaft zu Stande?

Interesssenten suchen sich einen Kreis, der bei der Bachpatenschaft mitmachen will und gehen dann auf den Unterhaltspflichtigen, in diesem Fall die Stadt Traunstein, zu.

Weitere Informationen im Faltblatt des Bayerischen Landesamts für Umwelt 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Resch, Christina
Sachbearbeiterin
0861/65-267 0861/65-200 223