Bei Wind und Wetter: Radfahren in der dunklen Jahreszeit
Im Herbst wird es draußen Tag für Tag ein bisschen dunkler und kälter, es regnet öfter, es ist mal neblig, mal windig. Doch das ist noch lange kein Grund, auf das Radfahren zu verzichten. Denn mit der richtigen Vorbereitung und der passenden Ausrüstung ist sicheres Radfahren auch in der dunklen Jahreszeit möglich.
Sicherheit durch Sichtbarkeit
Wussten Sie, dass dunkel gekleidete Personen in der Dämmerung erst aus 25 bis 30 Metern, hell gekleidete Personen dagegen bereits aus 40 bis 50 Metern Entfernung wahrgenommen werden? Und dass Personen mit reflektierender Kleidung sogar schon aus rund 150 Metern Entfernung von anderen gesehen werden?
Sorgen Sie dafür, dass Sie und Ihr Fahrrad von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden – insbesondere bei schlechten Wetterbedingungen sowie in der Dämmerung und bei Dunkelheit. Mit Kleidung und Schuhen sowie Helmen in knalligen Farben und mit Reflektorstreifen fallen Sie mehr ins Auge. Auch reflektierendes Fahrradzubehör kann zur guten Sichtbarkeit beitragen. Achten Sie darum beim Kauf von Fahrradtaschen und -körben, Kindersitzen, Fahrradanhängern etc. darauf, dass diese beispielsweise mit Reflektorstreifen ausgestattet sind.
Im richtigen Licht
Um als Radfahrer sicher im Dunkeln unterwegs zu sein, ist die richtige Beleuchtung unverzichtbar. Es geht nicht nur darum, gesehen zu werden, sondern es ist ebenso wichtig, selbst gute Sicht zu haben. Welche Beleuchtung an Fahrrädern vorhanden sein muss, ist in Paragraf 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genau geregelt. Dabei wird zwischen aktiver und passiver Beleuchtung unterschieden.
Zur aktiven Beleuchtung gehören ein weißer Frontscheinwerfer, der auch mit Tagfahr- und Fernlichtfunktion ausgestattet sein kann und ein rotes Rücklicht, das Brems- und Standlichtfunktion haben darf. Diese können fest installiert per Dynamo oder als Anstecklichter mit Batterie betrieben werden.
Alle Beleuchtungselemente müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Damit wird sichergestellt, dass sie bei korrekter Einstellung nicht zu stark den Gegenverkehr blenden, ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen und weitere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Ob eine Leuchte zugelassen ist, erkennt man am Prüfzeichen: eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Stirnlampen oder Lampen, die am Helm oder am Arm befestigt sind, entsprechen nicht den Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung und dienen höchstens als Zusatzlicht.
Die passive Beleuchtung bilden Rückstrahler beziehungsweise Reflektoren. Nach vorne muss ein weißer, nach hinten ein roter Großflächenrückstrahler der Kategorie „Z“ wirken. Beide dürfen in die jeweiligen Lichter integriert sein. An die Pedale gehören nach vorne und hinten wirkende gelbe Reflektoren und auch die Räder brauchen eine zur Seite abstrahlende Beleuchtung. Entweder darf es ein umlaufender weißer Reflexstreifen auf jeder Reifenseite sein oder weiß reflektierende Hülsen an den Speichen. Die klassische Variante sind jedoch die „Katzenaugen“: In jedes Rad kommen zwei gelbe Reflektoren, angeordnet in einem Winkel von 180 Grad.
Stets bremsbereit
Bei Laub auf den Wegen und auf nassen oder gar eisigen, schneebedeckten Untergründen verringert sich die Reifenhaftung, der Bremsweg wird länger. Reduzieren Sie bei schwierigen Bedingungen deshalb das Tempo beim Radfahren, vermeiden Sie abrupte Schlenker oder starke Bremsmanöver. Reduzieren Sie den Luftdruck der Reifen auf den Mindestdruck, er ist auf der Reifenflanke angegeben. Damit vergrößert sich die Auflagefläche des Reifens, was für mehr Halt und Stabilität sorgt. Wenn Sie regelmäßig im Winter mit dem Fahrrad unterwegs sind, empfiehlt es sich, Winterreifen aufzuziehen.
Behandeln Sie Ihr Rad pfleglich!
Allgemein gilt: Kontrollieren Sie regelmäßig die Bremsen, die Reifen und die Beleuchtung an Ihrem Fahrrad. Beschädigungen erhöhen die Unfallgefahr. Alle beweglichen Teile sollten geschmiert werden, um sie vor Nässe, Schmutz oder Streusalz zu schützen. Vor allem die Kette ist besonders anfällig: Reinigen und ölen sind hier Pflicht.
E-Bikes und Pedelecs brauchen im Herbst und Winter übrigens eine Extrabehandlung: Niedrige Temperaturen reduzieren die Leistungsfähigkeit des Akkus, ihre Reichweite sinkt. Den Akku kann man beispielsweise mit speziellen Neoprenhüllen vor Kälte schützen. Sollte das Fahrrad länger draußen stehen, nimmt man ihn am besten mit nach drinnen.
Generell – nicht nur in der dunklen Jahreszeit – gilt: Seien Sie aufmerksam, fahren Sie vorausschauend und rücksichtsvoll. Und vergessen Sie nicht den Fahrradhelm. Er verhindert zwar keine Unfälle, aber schützt vor den Folgen.