Fahrradstraße: Haslacher Straße (oberer Abschnitt) und Kardinal-Faulhaber-Straße
Im oberen Abschnitt der Haslacher Straße (zwischen Leonrodstraße und Vonfichtstraße) und der Kardinal-Faulhaber-Straße gibt es keine großen baulichen Veränderungen, es werden die Fahrbahn- und Gehwegbreiten beibehalten. Es werden Leitmarkierungen (gestrichelt) aufgebracht und die Knotenpunkte rot eingefärbt.
Parken wird nach Fertigstellung der Fahrradstraße nur noch in den markierten Flächen erlaubt sein. Die Parkplätze entlang der Steinmauer in der Haslacher Straße (zwischen Wartbergfeldstraße und Prandterstraße bergaufwärts) bleiben erhalten. Der Kfz-Verkehr ist in beide Richtungen zugelassen (keine Einbahnstraßenregelung!).