Traunsteins erste Fahrradstraße
Zwischen Innenstadt und Haslach sicher, schnell und komfortabel mit dem Rad unterwegs
Das Radverkehrskonzept für die Stadt Traunstein sieht als erste große Maßnahme die Schaffung rund zwei Kilometer langen Fahrradstraße vor. Sie verbindet die Innenstadt und den Ortsteil Haslach und ist eine von insgesamt drei Hauptfahrradrouten, die nach dem Willen des Stadtrats – neben zahlreichen Basisrouten – in den kommenden Jahren ausgebaut werden.
Im Innenstadtbereich entsteht eine Fahrradringstraße: Von der Ludwig-Thoma-Straße kommend geht es über die Marienstraße auf den Maxplatz und von dort in die Bahnhofstraße. Auf Höhe des Stadtparks führt die Fahrradstraße über die Pinerolostraße zur Marienstraße und zur Ludwig-Thoma-Straße.
Über die Ludwig-Thoma-Straße geht es im Zweirichtungsradverkehr zur Rosenheimer Straße, die gequert wird um in die Haslacher Straße zu gelangen. Die Fahrradstraße führt dann weiter über den Knotenpunkt Haslacher Straße / Leonrodstraße und die Kardinal-Faulhaber-Straße zum Haslacher Kirchplatz.
Traunsteins erste Fahrradstraße - abschnittsweise erklärt
Die Fahrradstraße ist ein Projekt für alle Generationen und für alle Verkehrsteilnehmer, egal welches Verkehrsmittel (Fuß, Rad, Pkw, Bus) sie wählen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen – für alle. Es geht nicht um die Verdrängung des Kfz-Verkehrs, sondern um eine faire und sichere Aufteilung des zur Verfügung stehenden Straßenraumes für alle Verkehrsteilnehmer. Angestrebt wird die bestmögliche Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums für die Gemeinschaft.
Die Neuaufteilung des Straßenraums und die Vorfahrt an Kreuzungspunkten machen die erste von insgesamt drei geplanten Hauptrouten in Traunstein (siehe Radverkehrskonzept) für den Radverkehr sicherer, komfortabler und schneller – und damit zu einer echten Alternative zur vielbefahrenen Staatsstraße (Rosenheimer Straße / Äußere Rosenheimer Straße / Rupertistraße), die die Innenstadt und den Ortsteil Haslach miteinander verbindet. Dabei vernetzt die Fahrradstraße nicht nur den Stadtkern und den Ortsteil Haslach miteinander, sondern sie führt auch entlang zahlreicher öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Turnhallen etc., die mit der Einrichtung der Fahrradstraße sicherer und komfortabler mit dem Fahrrad und auch zu Fuß erreicht werden können. Ziel ist auch, den Kfz-Verkehr in den Erschließungsstraßen und Wohngebieten zu reduzieren: durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Hauptverkehrsstraßen (Staatsstraßen). So wird die Aufenthaltsqualität insgesamt gesteigert, was allen zugute kommt.
Fragen und Antworten Fahrradstraße
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrer vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Wenn nötig, müssen Kfz die Geschwindigkeit weiter verringern, damit Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden. Ein Überholen ist bei Einhaltung von 1,5 Metern Sicherheitsabstand erlaubt. Die Fahrradstraße kann in Erschließungsstraßen eingerichtet werden, die weniger als 400 Kfz/h Verkehrsbelastung aufweisen.
Fahrradfahrer dürfen auf einer Fahrradstraße nebeneinander fahren. Höchstgeschwindigkeit ist 30 Stundenkilometer.
Die Gehwege gehören den Fußgängern. Mit einer Ausnahme: Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren.
In der Fahrradstraße, die künftig die Traunsteiner Innenstadt mit dem Ortsteil Haslach verbinden wird, ist für den Kfz-Verkehr freigegeben. Es gelten folgende Regeln:
• Radfahrer dürfen nebeneinander fahren
• Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
• Anpassung der Fahrgeschwindigkeit des KFZ-Verkehrs an den Radverkehr
• Überholvorgang nur möglich bei Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m (innerorts)
• Bevorrechtigung der Fahrradstraße gegenüber Querstraßen
Das Projekt "NKI: Fahrradstraße vom Kirchplatz zum Maxplatz in Traunstein" (Abschnitt Haslacher Kirchplatz - Marienstraße) wird gefördert aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (Förderkennzeichen: 67KBR0159). Der Bewilligungszeitraum ist 01. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024.
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