5.Verfahren
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Großen Kreisstadt Traunstein entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).
Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Großen Kreisstadt Traunstein im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Die Große Kreisstadt Traunstein gibt in nachfolgendem zum Download bereitgestelltem Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewähltem Netzbeitreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie
Die Frist für die Angebotsabgabe wird bis zum 17.12.2019, 10.00 Uhr, verlängert.
Die Bindefrist des Angebots wird bis zum 31.05.2020 verlängert.
Die übrigen Vorgaben in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren bleiben unverändert.
Die Stadt Traunstein hat vom 11.04.2019 bis 20.05.2019 ein 5. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Traunstein gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Die Stadt Traunstein bittet daher, bis spätestens 20. Mai 2019 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen: