Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken drei Stunden gratis

Vorgabe der Landesregierung wird zum 1. April umgesetzt

Ab 1. April 2025 dürfen Fahrzeuge mit einem ,E‘ am Ende des Kennzeichens auf allen öffentlichen Parkplätzen in Traunstein bis zu drei Stunden kostenlos parken. Damit setzt die Stadt eine Vorgabe der Landesregierung um.

Für die Gebührenbefreiung ist das E-Kennzeichen zwingend notwendig. Außerdem ist immer die Höchstparkdauer zu beachten. Sie wird durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt. In der Traunsteiner Innenstadt gilt – mit Ausnahme des Karl-Theodor-Platzes – eine Höchstparkdauer von zwei Stunden, im Bahnhofsareal sind es 30 Minuten. Außerdem gilt die Regelung nur für öffentliche Parkflächen und nicht für Tiefgaragen oder Parkhäuser.

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema, darunter auch ein FAQ mit den wichtigsten Fragen zur neuen Regelung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen.