Digitaler Bauantrag in der Stadt Traunstein

Ab 01.07.2023 können neben der papiergebundenen Antragstellung, bauaufsichtlliche Anträge und Anzeigen auch digital eingereicht werden. 

Die digitale Antragstellung erfolgt über Online-Assistenten. Voraussetzung für die Nutzung der Online-Assistenten ist eine Authentifizierung der einreichenden Person mittels BayernID. Durch diese werden die Schriftformerfordernisse bei Antragstellung bzw. Anzeigeerstattung ersetzt. Insbesondere bei den vorzulegenden Bauzeichnungen wird auf jegliche Unterschrift verzichtet, so dass der Entwurfsverfasser die Bauvorlagen unmittelbar als PDF-Datei im Online-Assistenten hochladen kann.

Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich vorwiegend an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Diese müssen vom Bauherrn bzw. Antragsteller beauftragt und bevollmächtigt sein, den Antrag digital einzureichen.

Durch die Einführung der Möglichkeit der digitalen Antragstellung ändert sich auch für die weiterhin zulässige papiergebundene Antragstellung das Einreichungsverfahren (vgl. Wo muss ich meine Anträge und Anzeigen künftig einreichen?).

Wichtiger Hinweis zur Registrierung zur BayernID:
Die Registrierung zur BayernID mit Benutzername und Passwort ist für die Nutzung des Digitalen Bauantrages nicht ausreichend. Um den digitalen Bauantrag nutzen zu können, muss die Option „Registrieren mit elektronischer ID“ und dann entweder „Online-Ausweisfunktion“ und „ELSTER-Zertifikat“ gewählt werden. Die Neuregistrierung einer BayernID mit dem Softwarezertifikat authega ist seit Dezember 2022 nicht mehr möglich. Bestehende authega Zertifikate können jedoch weiter genutzt werden.

Online-Assistenten für den digitalen Bauantrag 

Bauantrag online
Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
Baubeginn online anzeigen
Beseitigung online anzeigen
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
Nutzungsaufnahme online anzeigen
Teilbaugenehmigung online beantragen
 Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
 Vorbescheid online beantragen

Die Anträge und Anzeigen können auch über das Bayernportal abgerufen werden.

Der Einreichende muss seine BayernID einmalig über das BayernPortal beantragen. Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung erforderlich. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend. Die Registrierung kann entweder mit dem neuen Personalausweis oder dem persönlichen ELSTER-Zertifikat erfolgen. Dazu ist zunächst die Option „Registrieren mit elektronischer ID“ und dann entweder „Online-Ausweisfunktion“ oder „ELSTER-Zertifikat“ auszuwählen. Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt.

Die Neuregistrierung einer BayernID mit dem Softwarezertifikat authega ist nicht mehr möglich. Bestehende authega Zertifikate können jedoch weiter genutzt werden.

Die Online-Assistenten richten sich i.d.R an den Entwurfsverfasser (Bauantrag, Abgrabungsantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Teilbaugenehmigung, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren), der in den meisten Fällen über eine Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO verfügen muss.

Der Assistent zur Vorlage eines Kriterienkatalogs richtet sich an den Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat.

Der Assistent für Beseitigungsanzeigen muss durch einen qualifizierten Tragwerksplaner ausgefüllt werden, wenn ein nichtfreistehendes Gebäude beseitigt werden soll, das an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist. Bei allen anderen zu beseitigenden Anlagen kann der Assistent vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden.

Die Online-Assistenten für Verlängerungsanträge, Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme, Baubeginnsanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme können vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden.

Auf der Startseite des jeweiligen Online-Assistenten ist jeweils beschrieben, wer diesen ausfüllen kann.

Baurecht:
Bauantrag, einschließlich Änderung- und Tekturantrag (Art. 64 BayBO)

Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO)

Antrag auf Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Bau- oder Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO)

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheids (Art. 71 Satz 3 BayBO)

Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)

Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (Art. 63 BayBO)

Bei der digitalen Antragstellung sind zwingend die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr entwickelten Online-Assistenten zu verwenden. Das Einreichen von Anträgen und Unterlagen per E-Mail oder mit anderen/eigenen Formularen ist nicht zulässig.

Die Antragstellung erfolgt vollständig online über den jeweiligen Online-Assistenten. Hierbei handelt es sich um intelligente Formulare, die durch den Ausfüllprozess führen und dabei die bestehenden Formulare (z.B. Bauantragsformular) ersetzen. Die weiteren Bauvorlagen (z.B. Baupläne, amtlicher Lageplan etc.) werden über die Online-Assistenten im PDF-Format hochgeladen. Andere Dateiformate sind hier nicht zulässig. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Am Ende des Ausfüllvorgangs entsteht aus Ihren Angaben ein fertig ausgefülltes PDF-Dokument („PDF-Antrag“). Dieser PDF-Antrag ersetzt die jeweiligen Formulare (z.B. beim Bauantrag das Bauantragsformular und die Baubeschreibung) und wird automatisch zusammen mit den weiteren von Ihnen hochgeladenen Unterlagen an die Stadt Traunstein übermittelt. Wir empfehlen den PDF-Antrag unmittelbar nach dem Senden für Ihre eigenen Unterlagen herunterzuladen. Die nochmalige Erzeugung des PDF-Antrages, ohne den Antrag / die Anzeige erneut zu senden, ist nicht möglich.

Wenn Sie den Ausfüllvorgang unterbrechen, können Sie das Formular als .html-Datei zwischenspeichern und den Vorgang später fortsetzen, indem sie diese unter „Datei zum Hochladen auswählen“ einfügen. Wir empfehlen das Formular während des Ausfüllprozesses regelmäßig zwischenzuspeichern.

Nach dem Senden des Antrages erhalten Sie eine automatische Bestätigung mit einer Vorgangsnummer per E-Mail. Bitte prüfen Sie, ob Sie die E-Mail erhalten haben und der Vorgang gesendet wurde.

Der Antrag bzw. die Anzeige gelangt nun automatisch in die Bauverwaltungssoftware der Stadt Traunstein und wird dort als Vorgang angelegt. Das Aktenzeichen unter dem der Antrag bei uns bearbeitet wird, erhalten Sie anschließend per Post.

„Abstandsflächenübernahmeerklärungen können nicht über einen eigenen Online-Assistenten eingereicht werden. Sie können aber als „elektronisches Abbild“ (= Scan) des unterschriebenen Originals als Anlage zu einem digitalen Bauantrag hochgeladen werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann. Bitte bewahren Sie aus diesem Grund die Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.

Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO werden als elektronisches Abbild des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben.

Die Bauvorlagen müssen die Person des Entwurfsverfassers erkennen lassen.

Wir weisen darauf hin, dass die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann. Bitte bewahren Sie aus diesem Grund die Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.

Bei Einreichung eines Bauantrages in Papierform ändert sich nichts an den bestehenden Regelungen.

Bei der digitalen Antragstellung greifen jedoch folgende grundlegende Änderungen:

Bei der digitalen Einreichung hat sich die vom jeweiligen Online-Assistenten vorgesehene Person über die BayernID zu authentifizieren. Die Authentifizierung ersetzt etwaige Schriftformerfordernisse, die die BayBO und das BayAbgrG anordnen. Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner und Vertreter des Antragstellers müssen vom Bauherrn bzw. Antragsteller beauftragt und bevollmächtigt sein, die Anträge, Anzeigen, Unterlagen oder Bauvorlagen digital einzureichen.

Die digitale Einreichung kann nur durch eine Person erfolgen. Bei Bauanträgen muss dies der (bauvorlageberechtigte) Entwurfsverfasser sein. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt, dass er im Sinne des Bauherrn handelt. Eine Unterschrift des Bauherrn auf den Bauvorlagen ist bei digital eingereichten Bauanträgen daher nicht mehr notwendig.

Fachplaner (z.B. Ersteller des landschaftspflegerischen Begleitplans) müssen die von ihnen gefertigten Unterlagen ebenfalls nicht unterzeichnen. Die Unterlagen müssen die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich. Davon ausgenommen sind die sogenannten sicherheitsrelevanten Unterlagen (betreffend Brandschutz und Standsicherheit). Diese sind als Scan des unterschriebenen Originals einzureichen.

Nachbarunterschriften müssen weiterhin – wie bei den in Papierform gestellten Anträgen auch - eingeholt werden. Im Online-Assistenten ist aber lediglich mit „Unterschrift liegt vor“ oder „Unterschrift liegt nicht vor“ anzugeben, welche Unterschriften beim Bauherrn bzw. Entwurfsverfasser vorliegen. Diese Originalunterschriften müssen nicht beim Landratsamt vorgelegt werden.

Eine Ausfertigung der Baugenehmigung wird allen Nachbarn zugestellt, die mit „Unterschrift liegt nicht vor“ angegeben wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften zu fehlender Rechtssicherheit für den Bauherrn führen, da der Bescheid ohne Zustellung im Falle des Fehlens der Zustimmung des Nachbarn noch lange nach Baubeginn anfechtbar bleibt.

  

Die Baugenehmigung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Planunterlagen erhalten Sie weiterhin in Papierform – auch wenn Sie diese digital eingereicht haben.

Über die Bürgerauskunft gelangen Sie in die Anmeldemaske „Vorgangsauskunft+“. Dort können Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Ihrer persönlichen Kennung/PIN, die Ihnen mit der Eingangsbestätigung übermittelt werden, anmelden. Im Bereich „Fehlende Unterlagen“ können Sie Unterlagen einfach hochladen. Bei digitalen Bauanträgen erhält der bevollmächtigte Entwurfsverfasser daher ebenfalls eine eigene PIN. Bitte beachten Sie, dass die digitale Nachreichung von Unterlagen nur bei digital gestellten Anträgen möglich ist. Falls der Antrag in Papierform gestellt wurde, ist das Nachreichen von Unterlagen über die Bürgerauskunft nicht zulässig, sondern muss in Papierform mit den erforderlichen Unterschriften erfolgen.

Ja. Es wird lediglich die Möglichkeit geschaffen, Anträge und Anzeigen digital über die Online-Assistenten einzureichen.

Werden die Anträge in Papierform eingereicht, bleiben die Anforderungen an die vorzulegenden Bauvorlagen, Schriftform- und Unterschriftserfordernisse vollständig bestehen.