Informationen zur Hundesteuer

Wenn Sie in der Großen Kreisstadt Traunstein einen (über vier Monate alten) Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. 

In unserem FAQ haben wir für Sie die häufigsten Fragen zur Hundesteuer zusammengefasst. Außerdem finden Sie hier die Formulare für die An- und Abmeldung Ihre Hundes sowie die Hundesteuersatzung

Fragen und Antworten zur Hundesteuer

Sie sind "auf den Hund gekommen"? Wenn Sie neuerdings einen Hund haben oder mit Ihrem Hund in die Große Kreisstadt Traunstein gezogen sind, müssen Sie ihn anmelden und für ihn Hundesteuer bezahlen.

Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von einem Monat an, wenn
   • er älter als vier Monate ist.
   • Sie mit Ihrem Hund in die Große Kreisstadt Traunstein gezogen sind.
   • Sie einen Hund neu aufgenommen haben.

Die Anmeldung funktioniert ganz einfach: Füllen Sie dazu das Anmeldeformular aus und senden Sie es unterschrieben an auf dem Postweg an 

Große Kreisstadt Traunstein
Steueramt
Stadtplatz 39
83278 Traunstein

Sie können es auch per E-Mail schicken (Kontaktdaten siehe unten). So erhalten Sie die Hundesteuermarke und den Bescheid mit weiteren Informationen zur Zahlung der Hundesteuer.

Die Hundesteuer in der Großen Kreisstadt Traunstein ist gestaffelt: Sie beträgt für den ersten Hund 100 Euro, für den zweiten Hund 120 Euro und für jeden weiteren Hund 150 Euro. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit einer Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Hundesteuersatzung.

Für Kampfhunde gilt in der Großen Kreisstadt ein anderer Steuersatz: Liegt ein Negativzeugnis für den Hund vor, so beträgt die Hundesteuer 240 Euro, ansonsten 600 Euro. 

Die Hundesteuer wird pro gehaltenem Hund als Jahressteuer erhoben und wird zum 01. März fällig.

Für viele Menschen ist der Hund nicht nur der beste Freund, sondern auch ein Helfer. Deshalb gelten bei der Hundesteuer für z.B. Blinden- oder Rettungshunde besondere Regeln. 

In welchem Fall eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer generell möglich ist, ist in der Hundesteuersatzung geregelt. 

Wann eine Befreiung von der Hundesteuer möglich ist, lässt sich in Paragraf 2 der Hundesteuersatzung nachlesen. In Paragraf 6 der Hundesteuersatzung ist geregelt, in welchem Fall eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragt werden kann.

Steuerermäßigungen oder -befreiungen werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuerermäßigung oder -befreiung gewünscht wird. Mehr Informationen dazu sind in Paragraf 7 der Hundesteuersatzung zu finden. 

Das Antragsformular Befreiung / Ermäßigung Hundesteuer finden Sie hier.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Große Kreisstadt Traunstein eine Hundesteuermarke aus. Außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes muss die Marke vom Hund sichtbar getragen werden. Die Steuermarke dient als Nachweis bei Kontrollen. Außerdem erleichtert sie das Auffinden des Halters, wenn ein Hund entlaufen ist. 

Die Hundesteuermarke behält in der Regel zwei Jahre ihre Gültigkeit und wird Ihnen - nach Ablauf der Gültigkeitsdauer - automatisch vom Steueramt der Großen Kreisstadt Traunstein zugesandt. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Hundesteuermarke vermerkt.

Unser Tipp: Am besten bringen Sie am Hundehalsband zusätzlich zur Steuermarke auch noch Ihre Kontaktinformationen (Name, Anschrift, Telefonnummer) an.

Wenn Sie die Hundesteuermarke verloren haben oder sie beschädigt ist, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Großen Kreisstadt Traunstein. Sie erhalten kostenlos Ersatz. 

Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats ab, wenn
   • Ihr Hund verstorben ist.
   • Sie Ihren Hund abgegeben haben.
   • Ihr Hund entlaufen ist.
   • Sie mit Ihrem Hund aus der Großen Kreisstadt weggezogen sind.

Die Abmeldung Ihres Hundes erfolgt ganz unkompliziert: Füllen Sie dazu das Abmeldeformular aus und senden Sie es unterschrieben auf dem Postweg an

Große Kreisstadt Traunstein
Steueramt
Stadtplatz 39
83278 Traunstein

Bitte legen Sie dem Schreiben die Hundesteuermarke bei.

Als Kampfhunde gelten laut Satzung "Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden."

Die Hundesteuer beträgt bei Kampfhunden mit Negativzeugnis pro Jahr 240 Euro, ohne Negativzeugnis fallen 600 Euro an. Eine Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer ist für Kampfhunde nicht möglich. 

Wenn Sie einen Kampfhund halten, müssen Sie ihn anmelden und benötigen außerdem eine zusätzliche Bescheinigung, ein sogenanntes Negativzeugnis. Mehr Informationen zu diesem Negativzeugnis erhalten Sie beim Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Traunstein (Kontakt siehe unten). 

Name Telefon Telefax Zimmer
Kaltner, Jennifer
Sachbearbeiterin Ordnungsamt
0861/65-235 0861/65-201 U14