Sicherheits- und Ordnungsrecht

Zuständig für

Eine Feuerstätte im Freien, wie z. B. eine Feuerstelle an der Traun im Rahmen einer Grillparty oder auch sog. Daxenfeuer sind im Ordnungsamt anzuzeigen.

Name Telefon Telefax Zimmer
Rehrl, A.
Sachbearbeiterin
0861/65-235 0861/65-314 U14

Wer in Bayern eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (z. B. Tombola) durchführen will, benötigt dafür eine Erlaubnis. Das Spielkapital darf 40.000 € nicht übersteigen.

Antrag Lotterie/Ausspielungen

Name Telefon Telefax Zimmer
Rehrl, A.
Sachbearbeiterin
0861/65-235 0861/65-314 U14

Antrag Aufstellererlaubnis

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag Aufstellererlaubnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopie Personalausweis
  • Nachweis aus der unternehmerischen Rechtsform (Handelsregisterauszug)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis u. Insolvenzregister
  • Teilnahmebescheinigung einer IHK-Unterrichtung
  • Sozialkonzept einer öffentl. Anerkannten Instituion

Antrag Geeignetheitsbetätigung

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag Geeignetheitsbescheinigung
  • Skizze des Aufstellplatzes, innerhalb des Betriebes
  • Allgemeine Aufstellererlaubnis (Kopie)
Name Telefon Telefax Zimmer
Rehrl, A.
Sachbearbeiterin
0861/65-235 0861/65-314 U14

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art im Stadtgebiet halten will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Traunstein. Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
Gefährliche Tiere einer wildlebenden Art: Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann.

Gefährliche Tiere sind beispielsweise große Raubtiere (Löwen, Bären etc.), Würge- und Giftschlangen, Gifttiere (z.B. Skorpione, Giftspinnen). Zu den gefährlichen Tieren zählen auch Kampfhunde.

Kampfhunde
Als Kampfhunde gelten in Bayern alle die in der sog. Kampfhundeverordnung (Verordnung zur Änderung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 04.09.2002) aufgeführten Rassen.

Kampfhunde gem. § 1 Abs. 1 (Kategorie 1)
Pit-Bull
Bandog
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Tosa-Inu

Kampfhunde gem. § 1 Abs. 2 (Kategorie 2)
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Bullterrier
Cane Corso
Dog Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
Perro de Presa Mallorquin
Rottweiler


Antrag Negativzeugnis

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Rehrl, A.
Sachbearbeiterin
0861/65-235 0861/65-314 U14

Informationen zum Thema "Alles rund um den Hund" finden Sie unter www.traunstein.de/hund

Um das Ortsbild in Traunstein zu schützen, hat die Stadt Traunstein eine Plakatverordnung erlassen. Demnach besteht grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet ein Plakatierungsverbot. Ausnahmen hiervon können nur für die Plakatierung zu örtlichen Veranstaltungen mit sozialen, karitativen oder gemeinnützig anerkannten Zwecken gemacht werden.

Name Telefon Telefax Zimmer
Rehrl, A.
Sachbearbeiterin
0861/65-235 0861/65-314 U14

Wer die öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen will, braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Die Sondernutzungen sind gebührenpflichtig und rechtzeitig im Ordnungsamt zu beantragen.

Name Telefon Telefax Zimmer
Rehrl, A.
Sachbearbeiterin
0861/65-235 0861/65-314 U14

Bei Interesse an der Teilnahme an den Jahrmärkten schicken Sie bitte eine schriftliche Bewerbung mit Angaben über das Sortiment und die benötigte Standfläche.

Termine und weitere Informationen
zum Augustmarkt
zu den anderen Märkten

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Rehrl, A.
Sachbearbeiterin
0861/65-235 0861/65-314 U14

Feuerwehrverwaltung

Verwaltung der 5 Traunsteiner Feuerwehren:

Freiwillige Feuerwehr Traunstein
Freiwille Feuerwehr Kammer
Freiwillige Feuerwehr Haslach
Freiwillige Feuerwehr Hochberg
Freiwillige Feuerwehr Wolkersdorf

Beschaffung der Ausrüstung und der Einsatzmittel. Bei grundsätzlichen Fragen zum Feuerwehrrecht, zur Abrechnung der Einsätze, etc. können Sie sich direkt an die Verwaltung wenden (siehe unten).

Bei technischen Fragen oder Fragen zum Betrieb der Atemschutzwerkstätte stehen Ihnen die Gerätewarte der Feuerwehr zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Stefan Burghartswieser, Tel. +49 (0)861/989600, Fax: +49 (0)861/9896015
Gerätewart Feuerwehrgerätehaus Traunstein, Scheibenstraße 21
Stefan.Burghartswieser@stadt-traunstein.de 

Franz Reitschuh, Tel. +49 (0)861/989600, Fax: +49 (0)861/9896015
Gerätewart Feuerwehrgerätehaus Traunstein, Scheibenstraße 21
Franz.Reitschuh@stadt-traunstein.de 

M. Kremb, Tel. +49 (0)861/989600, Fax: +49 (0)861/9896015
Gerätewart Feuerwehrgerätehaus Traunstein, Scheibenstraße 21
M.Kremb@stadt-traunstein.de

S. Zinn, Tel. +49 (0)861/989600, Fax: +49 (0)861/9896015
Gerätewart Feuerwehrgerätehaus Traunstein, Scheibenstraße 21
S.Zinn@stadt-traunstein.de 

Im Notfall wählen Sie bitte die Tel. 112

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung (nur nachmittags)

Name Telefon Telefax Zimmer
Röger, Verena
Sachbearbeiterin
0861/65-285 0861/65-204 U16

Grundsätzliche Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Name Telefon Telefax Zimmer
Frank, Felicitas
Sachgebietsleiterin
0861/65-219 0861/65-201 U13

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Stadtverwaltung unter Angabe der Art, des Orts, der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.
(Art 19 LStVG)

Die Veranstaltung bedarf der Erlaubnis wenn,

  • es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt,
  • die Wochenfrist für die Anzeige nicht eingehalten wird,
  • mehr als 1000 Besucher zu erwarten sind und die Veranstaltung außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll.

Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 LStVG

Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 LStVG im Freien

Name Telefon Telefax Zimmer
Frank, Felicitas
Sachgebietsleiterin
0861/65-219 0861/65-201 U13

Feuerwerke und andere pyrotechnische Aktivitäten, die anlässlich eines Geburtstags, einer Hochzeit oder eines ähnlichen Ereignisses abgehalten werden, sind unter dem Jahr nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig und bedürfen einer behördlichen Genehmigung durch die Große Kreisstadt Traunstein.

Dies betrifft vor allem folgende pyrotechnische Verfahren:

  • Böllerschießen
  • Hochzeitsschießen
  • Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Feuerwerk) anlässlich eines Geburtstages, Hochzeit o.Ä.

Ansonsten ist das Zünden und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Feuerwerkskörper), grundsätzlich nur in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. des darauffolgenden Jahres zulässig.

 

Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und der ordnungsgemäße Umgang.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.“

Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 LStVG (Böllerschießen / Hochzeitsschießen / Unterjährige Feuerwerke)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Rehrl, A.
Sachbearbeiterin Ordnungsamt
0861/65-235 0861/65-314 U14

Koordination der staatlichen Verkehrssicherheitsprogramme, wie z. B. „Verkehrssicherheit 2020“ und der Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – Sicher zu Hause“.

Name Telefon Telefax Zimmer
Frank, Felicitas
Sachgebietsleiterin
0861/65-219 0861/65-201 U13

Wer von Obdachlosigkeit bedroht ist oder unfreiwillig obdachlos wird und sich nicht aus eigener Kraft aus der Notlage befreien kann, kann sich an die Sicherheitsbehörde wenden.

Name Telefon Telefax Zimmer
Frank, Felicitas
Sachgebietsleiterin
0861/65-219 0861/65-201 U13

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frank, Felicitas
Sachgebietsleiterin
0861/65-219 0861/65-201 U13
Rehrl, A.
Sachbearbeiterin
0861/65-235 0861/65-314 U14

Sozialbetreuung für Obdachlose

Name Telefon Telefax Zimmer
Kaulfuß, Barbara
Sozialbetreuung
0151/61533415 0861/65-294