Gewerbe-, Gaststätten-, Spielrecht und Veranstaltungen

Aufgaben des Sachgebiets im Überblick

Gewerberecht

Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat grundsätzlich Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für einzelne Gewerbearten ist zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Gaststätten).

Gewerbeanzeige:
Gemäß § 14 GewO ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (z. B. Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung, Gaststätte) deren Beginn, Veränderung oder Beendigung anzuzeigen.

Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des meldepflichtigen Ereignisses zu erstatten.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein
    Registerauszug
  • bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages
    (und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der
    Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll).

Kosten
Gewerbeanmeldung:  50,00 €
Gewerbeummeldung: 30,00 €
Gewerbeabmeldung:  25,00 €

Formulare
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung

Infoblatt Gewerbe
Merkblatt_Informationen_zur_steuerlichen_Erfassung_bei_Aufnahme_einer_unternehmerischen_Tätigkeit

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Schmock, R.
Sachgebietsleiterin
0861/65-249 0861/65-314 U17
Glaßl, Sabine
Sachbearbeiterin
0861/65-220 0861/65-314 U18

Natürliche Personen oder Firmeninhaber können einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei verschiedenen Behörden) beantragen. Der Antrag ist bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Adresse des Empfängers

Kosten
13,00 €

Anträge
Antrag natürliche Person
Antrag juristische Person

Weitere Links
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Glaßl, Sabine
Sachbearbeiterin
0861/65-220 0861/65-314 U18

Wer eine entsprechende gewerbliche Veranstaltung durchführen will, benötigt eine behördliche (Markt-)Festsetzung.
Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte, Messen und Ausstellungen.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Marktfestsetzung
  • Ausstellerverzeichnis
  • Plan
  • Teilnahmebedingungen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Versicherungsnachweis

Kosten
je nach Dauer der Veranstaltung (lt. Kostenverzeichnis 50,00 € – 1.500,00 €)

Formular
Antrag auf Marktfestsetzung

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Schmock, R.
Sachgebietsleiterin
0861/65-249 0861/65-314 U17

Gaststättenrecht

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird personen- und raumbezogen erteilt.

Notwendige Unterlagen
Merkblatt zum Gaststättenerlaubnisverfahren

Kosten
vorläufige Gaststättenerlaubnis: 100,00 €
endgültige Gaststättenerlaubnis: je nach Größe des Gastraumes und der Freischankfläche (Mindestgebühr 250,00 €)

Formular
Antrag auf Gaststättenerlaubnis

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Schmock, R.
Sachgebietsleiterin
0861/65-249 0861/65-314 U17

Für den Ausschank von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass (z. B. Jubiläumsfeiern, Vereinsfeste, etc.) benötigt der Veranstalter eine sogenannte Gestattung.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Gestattung
  • ggf. Lageplan

Kosten
Mindestgebühr 50,00 €, je nach Größe und Dauer der Veranstaltung

Formular
Antrag auf Gestattung

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Gschwendner, Katharina
Sachbearbeiterin
0861/65-247 0861/65-314 U18

Spielrecht

Spielhallenbetreiber benötigen neben der baurechtlichen Genehmigung jeweils eine gewerbe- und spielrechtliche Erlaubnis.

Notwendige Unterlagen
Merkblatt Spielhallen

Kosten
A) Gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO
1. Rahmengebühr: 5/III 5/ Nr. 10 KG/ KVz. 150 € bis 3.000 €
2. Einzelgebühr pro volle 12 qm = 1 Geldspielgerät = 100 €
(max. 12 Geldspielgeräte gem. SpielV = 1.200 €)
3. Mindestgebühr 300 €

B) Glückspielrechtliche Erlaubnis
1. Rahmengebühr: analog 5/III 5/ Nr. 10 KG, § 24 Abs. 2 S. 2 GlüStV
Befristung 4 Jahre (in Anlehnung an sonstige glückspielrechtliche Erlaubnisse)
2. Berechnung Einzelgebühr 50 €/Geldspielgerät
3. Mindestgebühr 200 €

Formular
Antrag Spielhallenerlaubnis

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Schmock, R.
Sachgebietsleiterin
0861/65-249 0861/65-314 U17

Veranstaltungen

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.

Formblatt Veranstaltungsanzeige

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Schmock, R.
Sachgebietsleiterin
0861/65-249 0861/65-314 U17