Gewerbe-, Gaststätten-, Spielrecht und Veranstaltungen
Aufgaben des Sachgebiets im Überblick
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Spielrecht
- Veranstaltungen
- Fischereirecht
- Abfallangelegenheiten
- Wahlen
- soziale Belange
- Rentenangelegenheiten
- Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten
Gewerberecht
Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat grundsätzlich Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für einzelne Gewerbearten ist zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Gaststätten).
Gewerbeanzeige:
Gemäß § 14 GewO ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (z. B. Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung, Gaststätte) deren Beginn, Veränderung oder Beendigung anzuzeigen.
Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des meldepflichtigen Ereignisses zu erstatten.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein
Registerauszug - bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages
(und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der
Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll).
Kosten
Gewerbeanmeldung: 50,00 €
Gewerbeummeldung: 30,00 €
Gewerbeabmeldung: 25,00 €
Formulare
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Infoblatt Gewerbe
Merkblatt_Informationen_zur_steuerlichen_Erfassung_bei_Aufnahme_einer_unternehmerischen_Tätigkeit
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Schmock,
R.
Sachgebietsleiterin
|
0861/65-249 | 0861/65-314 | U17 | r.schmock@stadt-traunstein.de |
Glaßl,
Sabine
Sachbearbeiterin
|
0861/65-220 | 0861/65-314 | U18 | sabine.glassl@stadt-traunstein.de |
Natürliche Personen oder Firmeninhaber können einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei verschiedenen Behörden) beantragen. Der Antrag ist bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Adresse des Empfängers
Kosten
13,00 €
Anträge
Antrag natürliche Person
Antrag juristische Person
Weitere Links
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Glaßl,
Sabine
Sachbearbeiterin
|
0861/65-220 | 0861/65-314 | U18 | sabine.glassl@stadt-traunstein.de |
Wer eine entsprechende gewerbliche Veranstaltung durchführen will, benötigt eine behördliche (Markt-)Festsetzung.
Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte, Messen und Ausstellungen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Marktfestsetzung
- Ausstellerverzeichnis
- Plan
- Teilnahmebedingungen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis für Behörden
- Versicherungsnachweis
Kosten
je nach Dauer der Veranstaltung (lt. Kostenverzeichnis 50,00 € – 1.500,00 €)
Formular
Antrag auf Marktfestsetzung
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Schmock,
R.
Sachgebietsleiterin
|
0861/65-249 | 0861/65-314 | U17 | r.schmock@stadt-traunstein.de |
Gaststättenrecht
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird personen- und raumbezogen erteilt.
Notwendige Unterlagen
Merkblatt zum Gaststättenerlaubnisverfahren
Kosten
vorläufige Gaststättenerlaubnis: 100,00 €
endgültige Gaststättenerlaubnis: je nach Größe des Gastraumes und der Freischankfläche (Mindestgebühr 250,00 €)
Formular
Antrag auf Gaststättenerlaubnis
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Schmock,
R.
Sachgebietsleiterin
|
0861/65-249 | 0861/65-314 | U17 | r.schmock@stadt-traunstein.de |
Für den Ausschank von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass (z. B. Jubiläumsfeiern, Vereinsfeste, etc.) benötigt der Veranstalter eine sogenannte Gestattung.
Notwendige Unterlagen
Kosten
Mindestgebühr 50,00 €, je nach Größe und Dauer der Veranstaltung
Formular
Antrag auf Gestattung
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Gschwendner,
Katharina
Sachbearbeiterin
|
0861/65-247 | 0861/65-314 | U18 | katharina.dangl@stadt-traunstein.de |
Spielrecht
Spielhallenbetreiber benötigen neben der baurechtlichen Genehmigung jeweils eine gewerbe- und spielrechtliche Erlaubnis.
Notwendige Unterlagen
Merkblatt Spielhallen
Kosten
A) Gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO
1. Rahmengebühr: 5/III 5/ Nr. 10 KG/ KVz. 150 € bis 3.000 €
2. Einzelgebühr pro volle 12 qm = 1 Geldspielgerät = 100 €
(max. 12 Geldspielgeräte gem. SpielV = 1.200 €)
3. Mindestgebühr 300 €
B) Glückspielrechtliche Erlaubnis
1. Rahmengebühr: analog 5/III 5/ Nr. 10 KG, § 24 Abs. 2 S. 2 GlüStV
Befristung 4 Jahre (in Anlehnung an sonstige glückspielrechtliche Erlaubnisse)
2. Berechnung Einzelgebühr 50 €/Geldspielgerät
3. Mindestgebühr 200 €
Formular
Antrag Spielhallenerlaubnis
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Schmock,
R.
Sachgebietsleiterin
|
0861/65-249 | 0861/65-314 | U17 | r.schmock@stadt-traunstein.de |
Veranstaltungen
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Schmock,
R.
Sachgebietsleiterin
|
0861/65-249 | 0861/65-314 | U17 | r.schmock@stadt-traunstein.de |