Fischereirecht

Wer in Bayern fischen möchte, benötigt dazu einen staatlichen Fischereischein.

Ab einem Mindestalter von 10 Jahren (am Ausstellungstag) wird auf Antrag ein Jugendfischereischein ausgestellt, dessen Gültigkeit vom Ausstellungstag grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet ist. Der Schein berechtigt zur Ausübung der Fischerei, allerdings nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers. Die Jugendlichen können dadurch bereits wertvolle Erfahrungen sammeln. Ab dem 14. Lebensjahr kann der Jugendliche auch die Fischerprüfung ablegen und einen Fischereischein auf Lebenszeit erwerben.

Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles Passfoto
  • Personalausweis
  • Einverständniserklärung der Eltern

Kosten
5,00 € + 10,00 € (Fischereiabgabe) = 15,00 €

Beim Fischereischein auf Lebenszeit wird zwischen dem Fischereischein befristet auf 5 Jahre und dem Fischereischein auf Lebenszeit (Einmalzahlung) unterschieden.

Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles Passfoto
  • Personalausweis
  • Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischerprüfung

Kosten
Die Ausstellungsgebühren für einen Fischereischein belaufen sich gegenwärtig auf 35,00 €. Hinzu kommt die staatliche Fischereiabgabe, die altersabhängig von 0,00 € bis 300,00 € gestaffelt ist.

Die Fischereiabgabe kann aber auch jeweils nur für 5 Jahre (= 40,00 €) entrichtet werden.

Den Jahresfischereischein erhalten grundsätzlich nur Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben. (Der Nachweis, dass sie in Ihrem Heimatland zum Fischfang berechtigt sind, ist zu erbringen.) Die Gültigkeit des „Touristenscheines“ ist auf 3 Monate/Jahr beschränkt.

Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles Passfoto
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Fischereischein bzw. Nachweis über Fischerprüfung

Kosten
7,50 € + 15,00 € (Fischereiabgabe) = 22,50 €

Ansprechpartner Fischereirecht

Name Telefon Telefax Zimmer
Glaßl, Sabine
Sachbearbeiterin
0861/65-220 0861/65-314 U18