4. Verfahren

Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR)
Zuwendungsbescheid

Die Stadt Traunstein hat am 18.12.2018 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 17.12.2018, AZ. 20-09-3481-44-18, ausgehändigt bekommen.

Stadt Traunstein

Traunstein, den 20.12.2018

Verlängerung der Angebots- und Ausführungsfrist

  1. Die Frist für die Angebotsabgabe wir um 2 Wochen bis zum 29.03.2018, 11.00 Uhr, verlängert.
  2. Der Lieferzeitraum - Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird um 12 Monate auf 36 Monate nach Inkrafttreten des Kooperationsvertrages verlängert.

Die Abgabefrist wird aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Netzstruktur verlängert. Neuer Termin zur Angebotsabgabe ist der 15.03.2018, 11.00 Uhr.

Die übrigen Vorgaben in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren bleiben unverändert.

Die Stadt Traunstein führt ein 4. Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Stadt definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.
Frist zur Angebotsabgabe: 31.01.2018 14.00
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Die Stadt Traunstein hat vom 20.06.2017 bis 31.07.2017 ein 4. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Traunstein gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.

Die Stadt Traunstein bittet daher, bis spätestens 31. Juli 2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen: