An-, Ab- und Ummeldung

Wenn Sie innerhalb von Deutschland oder aus dem Ausland nach Traunstein ziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug im Einwohnermeldeamt anmelden. Sie können dazu persönlich vorbeikommen oder das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular im Original (siehe unten unter benötigte Unterlagen) mit Ihrem originalen Personalausweis/Reisepass, durch eine andere Person (Boten) überbringen lassen.

Voraussetzungen

  • An Ihrem vorherigen deutschen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Traunstein anmelden.
  • Bei mehreren Wohnungen in Deutschland:
    Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.
  • Bei Familien:
    Kinder über 16 Jahre müssen für die gemeinsame Wohnung ein Anmeldeformular verwenden. Bei mehr als vier Personen muss ein zusätzliches Anmeldeformular verwendet werden. Pro Anmeldeformular genügt die Unterschrift einer beteiligten meldepflichtigen Person.
  • Bei Betreuungen:
    Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann und ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer das Formblatt ausfüllen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass) aller meldepflichtigen Personen.
  • Vollständig ausgefülltes Formular zur Anmeldung, falls Ihre Anmeldung durch einen Boten erfolgen sollte.
  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Bezug der Wohnung.
  • Als Nachweis über den Personenstand können zusätzliche Unterlagen angefordert werden.

Ausnahmen von der Meldepflicht

  • Solange Sie in Deutschland aktuell gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung nicht anmelden.
    Wenn Sie sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Verpflichtung zur Anmeldung (innerhalb der Zweiwochenfrist) erst nach Ablauf von drei Monaten.
  • Wenn Sie aktuell in Deutschland einen Wohnsitz gemeldet haben und in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben und der Aufenthalt in einer der o. g. Einrichtungen die Dauer von drei Monaten überschreitet, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen anmelden.

Bearbeitungsdauer & Gebühren

  • Wenn Sie persönlich vorbeikommen, erhalten Sie die Anmeldebestätigung sofort.
  • Gebührenfrei

 

Wenn Sie innerhalb von Traunstein umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug im Einwohnermeldeamt ummelden. Sie können dazu persönlich vorbeikommen oder das ausgefüllte und unterschriebene Ummeldeformular im Original (siehe unten unter benötigte Unterlagen) mit Ihrem originalen Personalausweiss/Reisepass durch eine andere Person (Boten) überbringen lassen.

Voraussetzungen

  • Bei mehreren Wohnungen in Deutschland:
    Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.
  • Bei Familien:
    Kinder über 16 Jahre müssen für die gemeinsame Wohnung ein Anmeldeformular verwenden. Bei mehr als fünf Personen muss ein zusätzliches Ummeldeformular verwendet werden. Pro Ummeldeformular genügt die Unterschrift einer beteiligten meldepflichtigen Person.
  • Bei Betreuungen:
    Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann und ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer das Formblatt ausfüllen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass) aller meldepflichtigen Personen.
  • Vollständig ausgefülltes Formular zur Ummeldung, falls Ihre Ummeldung durch einen Boten erfolgen sollte.
  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Bezug der Wohnung.
  • Als Nachweis über den Personenstand können zusätzliche Unterlagen angefordert werden.

Ausnahmen von der Meldepflicht

  • Solange Sie in Deutschland aktuell gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung nicht anmelden.
    Wenn Sie sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Verpflichtung zur Anmeldung (innerhalb der Zweiwochenfrist) erst nach Ablauf von drei Monaten.
  • Wenn Sie aktuell in Deutschland einen Wohnsitz gemeldet haben und in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben und der Aufenthalt in einer der o. g. Einrichtungen die Dauer von drei Monaten überschreitet, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen anmelden.

Bearbeitungsdauer & Gebühren

  • Wenn Sie persönlich vorbeikommen, erhalten Sie die Ummeldebestätigung sofort.
  • Gebührenfrei

Wenn Sie von Traunstein in das Ausland ziehen oder obdachlos werden müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug im Einwohnermeldeamt abmelden. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Sie können dazu entweder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorsprechen oder das vollständig ausgefüllte Formular zur Abmeldung (siehe benötigte Unterlagen) per Post übersenden. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes kann entweder bei der Haupt- oder Nebenwohnsitzgemeinde erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist in jedem Fall notwendig.

Voraussetzungen

  • Bei Familien:
    Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Familienangehörige (Kinder unter 18. Jahre) können für die gemeinsame Wohnung ein Formblatt für die Abmeldung verwenden. Bei mehr als vier Personen muss ein zusätzliches Formblatt verwendet werden. Pro Formblatt genügt die Unterschrift einer Person.
  • Bei Betreuungen:
    Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann, oder ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer das Formblatt ausfüllen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass) aller meldepflichtigen Personen
  • Vollständig ausgefülltes Formular für die Abmeldung, falls Ihre Abmeldung durch einen Boten erfolgen sollte.

Bearbeitungsdauer & Gebühren

  • Wenn Sie die Abmeldung per Post schicken, erhalten Sie die Abmeldebestätigung nach etwa drei bis vier Wochen per Post.
  • Wenn Sie persönlich vorbeikommen, erhalten Sie die Abmeldebestätigung sofort
  • Gebührenfrei